Archäologischen Funden zufolge wurde Pfeil und Bogen bereits vor 20.000 Jahren als
Jagd- und Kriegswaffe erfunden.
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Welcher Bogen ist der Richtige ?
Antwort hier Link: Recurve - und Compound - Bogen - Entscheidungshilfe
Zu unserem Glück werden Pfeil und Bogen in der Neuzeit nicht mehr als Waffe im Sinne des Waffengesetzes angesehen. Damit dies so bleibt, muss jeder, der mit Pfeil und Bogen schießt, veranwortungsvoll und umsichtig
damit umgehen. Es ist nach dem Gesetz sogar gestattet im eigenem Garten mit Pfeil und Bogen zu schießen. Allerdings muss die Gefährdung von Personen und Sachen natürlich vollkommen ausgeschlossen
sein. Der Bogenschütze oder die Eltern sind natürlich voll haftbar.
Der beste Platz um den faszinierenden Sport auszuüben sind natürlich die Bogensportanlagen der Vereine.
Um Ihnen bei der Suche nach einem Verein in Ihrer Nähe zu helfen, habe ich hier Links aufgeführt.
Für uns sind Pfeil und Bogen faszinierende Sportgeräte und dienen uns zur Freizeitgestaltung und dem sportlichen Kräftemessen, bei Turnieren, Liga- Wettkämpfen von der Kreisklasse bis zur Bundesliga und Meisterschaften, von Kreismeisterschaften, Landesmeisterschaften, Deutsche Meisterschaften , Europameisterschaften und Weltmeisterschaften.
Bogenschießen ist auch eine Olympische Sportart. In der Neuzeit war das Bogenschiessen von 1900 bis 1920 und ist seit 1972 wieder mit dem Recurve Bogen olympisch.
Der Deutsche Schützenbund unterhält je einen Nationalkader für Frauen und einen für Männer sowohl für Recurvebogen und Compoundbogen in verschiedenen Altersklassen.
In den, dem DSB angeschlossenen, Landesverbänden sind Landeskader eingerichtet.
Bogenschießen wird auch sehr erfolgreich als therapeutische Maßnahme eingesetzt.
Die Bogenschützen wünschen sich mit dem Gruß "Alle ins Gold" viel Glück.
Grundlagenwissen für Einsteiger
Es gibt viele verschiedene Bogensportwettbewerbe. Folgend befasse ich mich hier mit dem Schießen nach den Regeln der WA ( WA World Archery, internationaler Verband) auf die
mehrfarbigen Ringscheiben ( Auflagen ).
Die Farben der Auflagen sind: weiß für die Ringe 1 und 2, schwarz 3 und 4, blau 5 und 6, rot 7 und 8, gelb (Gold) 9 und 10. In der Halle werden ab der Juniorenklasse Ringscheiben verwendet,
die als niedrigste Ringzahl bei der blauen 6 beginnen. Landet ein Pfeil außerhalb der Ringe wird dieser mit M für missed notiert und mit 0 gewertet. Ziel ist es natürlich, die gelbe 10 zu
treffen. Wie bei der Deutschlandfahne die Farbe Gelb als Gold benannt wird, bezeichnen auch die Bogenschützen die Farbe gelb als Gold. Deshalb wünschen sich die Bogenschützen mit dem Gruß
„alle ins Gold“ viel Glück.
Bogenschießen wird üblicherweise in den Monaten Oktober bis März in der Halle und von April bis September im Freien betrieben. Für das sportliche Kräftemessen gibt es viele Möglichkeiten.
Zahlreiche Vereine richten Turniere aus.
Es werden Rundenwettkämpfe, bis hin zur 1. Bundesliga durchgeführt.
Die Meisterschaftswettbewerbe beginnen bei den Kreismeisterschaften und führen über die Landesmeisterschaften bis zur Deutschen Meisterschaft. Darüber hinaus werden Europa
- und Weltmeisterschaften ausgetragen. Auch für die Bogenschützen sind die Olympischen Spiele der bedeutenste Wettbewerb. ( nur alle vier Jahre )
Die 1. Bundesliga und die Olympischen Spiele werden mit dem Recurvebogen bestritten.
Deshalb wird dieser Bogen auch oft Olympischer Bogen genannt.
Wettbewerb in der Halle:
In der Halle schießen alle Klassen auf eine Entfernung von 18 Meter. Eine Ausnahme bilden bis zu den Landesmeisterschaften die Jüngsten unter 11 Jahren (Schülerklasse C). Diese schießen auf 10
Meter. Ab der Juniorenklasse wird auf Dreifachauflagen geschossen. Siehe Bild unten
Bei Turnieren und Meisterschaften in der Halle werden bei der Qualifikationsrunde 2 Durchgänge zu je 30 Pfeilen, also 60 Pfeile geschossen. Jeder Durchgang ist in 10 Passen
aufgeteilt. Eine Passe bedeutet, das der Schütze 3 Pfeile abgibt und danach die erzielte Ringzahl notiert. Die Qualifikationsrunde ist also nach 20 Passen beendet. Das Schießen ist zeitlich
begrenzt. Der Schütze wartet im Wartebereich bis das Signal ertönt, und er an die Schießlinie treten darf.
Üblicherweise ist eine Ampel aufgestellt, die zu diesem Zeitpunkt rot leuchtet. Beim zweiten Signal springt die Ampel auf grün und es darf geschossen werden. Nach 100 Sekunden, wechselt die Ampel
von grün auf gelb, sodass der Schütze weiß, dass er noch 20 Sekunden Zeit hat, bis die Ampel auf rot schaltet und damit das Schießen beendet ist. Für die Abgabe von drei Pfeilen hat also jeder
Schütze 2 Minuten Zeit.
Bei Turnieren und Meisterschaften im Freien werden bei der Qualifikationsrunde 2 Durchgänge zu je 36 Pfeilen, also 72 Pfeile geschossen. Die Entfernung beträgt für Recurvebogen 70 Meter auf 122
cm große Zielscheiben. Beim Compoundbogen beträgt die Entfernung 50 Meter, dafür ist die Zielscheibe nur 80 cm. groß. Für die Abgabe von sechs Pfeilen hat jeder Schütze 4 Minute Zeit.
liks Auflage für 18 Meter Halle Recurve und Compound, rechts Auflage 50 Meter im Freien Compound
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Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen
Schiessstätten allg. mit Bogensportanlagen dsb:
http://www.dsb.de/infothek/schiessstaende/
Auszug Bereich Bogen,
Aufsichtspersonen:
6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogensportler sein. Eine zur Aufsichtsführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf
der Bogensportanlage befindet.
Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2015
Schießordnung für Bogenschießplätze:
Bogenplätze:
http://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende/Gesetzliche_Regelungen_Bogensportplaetzen.pdf
Ich wünsche auch allen Armbrustschützen viel Spaß und viel Erfolg. Allerdings möchte ich verhindern, dass durch unerlaubtes Schießen mit der Armbrust auf Bogensportanlagen, eine waffenrechtliche Erlaubnis für alle Bogensportanlagen
erforderlich wird.
Gesetzliche Regelungen zu offenen Bogenplätzen: Quelle und Volltext hier
http://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende/Gesetzliche_Regelungen_Bogensportplaetzen.pdf
Auszug:
Hinsichtlich einer rechtlichen Beurteilung im Zusammenhang mit dem Waffengesetz ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den im Bogensport üblichen
Sportgeräten um keine Schusswaffen handelt. (weil keine Geschosse durch einen Lauf getrieben werden – siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr.
1.2.2 zum WaffG und weil die durch Muskelkraft beim Aufziehen des Bogens unmittelbar aufgebrachte Energie nicht gespeichert werden kann - siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr.
1.2.2 zum WaffG ) Anmerkung: Die als „Release“ bezeichnete Auslösehilfe für Pfeile stellt technisch keine Möglichkeit zur Speicherung der Bewegungsenergie dar.
“Die Armbrust ist nach dem Waffenrecht eine Schusswaffe da die aufgebrachte Energie gespeichert wird, unabhängig davon ob sie frei Verkäuflich ist.”
Eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Betreiben einer Schießstätte nach § 27 Abs. 1 WaffG ist aber nur dann erforderlich, wenn auf ortsfesten oder
ortsveränderlichen Anlagen mit Schusswaffen im waffenrechtlichen Sinne geschossen werden soll. Da es sich beim Bogen um keine Schusswaffe nach dem WaffG handelt, stellen Bogenplätze auch keine genehmigungspflichtigen Schießstätten dar und bedürfen somit
keiner waffenrechtlichen Betriebserlaubnis.
März 2009, Dieter Stiefel, Bundesreferent Schießstandsachverständige
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